Nur 4,8 von 10 Millionen EUR wurden abgerufen
Foren-Beitrag: Mieterstrom (Redaktions-Idee)

Zu unserer geplanten Berichterstattung bzw. fortwährender Begleitung des Themas haben wir beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen angefragt, wie Mittel aus dem Förderprogramm „Mieterstrom NRW 2023“ angerufen wurden:

Frage: Gibt es zu dem Förderprogramm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ abschließende Zahlen zum Abruf der Mittel – im Idealfall insbesondere zu Zuschüssen, die auf den Kreis Kleve entfallen?

Antwort: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Mittel für das landeseigene Förderprogramm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Mit dem aus dem Sondervermögen finanzierten Förderprogramm „Mieterstrom“ wurden 92 Bewilligungen für Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum mit einer Gesamtsumme von rund 4,8 Millionen Euro unterstützt. Im Kreis Kleve wurde ein Fördervolumen von insgesamt 177.176,33 Euro bewilligt.

Frage: Gibt es Folge-Förderprogramme?

Antwort: Die Förderung „Mieterstrom 2023“ erfolgte auf der Grundlage des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes vom 21. Dezember 2022. Aufgrund des Gesetzescharakters kann dieses Programm nicht verlängert werden. Im laufenden Haushalt 2025 können PV-Maßnahmen im Wege der öffentlichen Wohnraumförderung finanziell begleitet werden. Darüber hinaus steht ein Förderprogramm aus dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Titel „progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik“ (Runderlass vom 15. Februar 2024) zur Verfügung. Für weitere Informationen zum letztgenannten Programm bitten wir Sie, sich an das genannte Ministerium zu wenden.  

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