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Mindestlohnprüfung im Kreis Kleve | Zoll kontrollierte am 13. März 2025

KREIS KLEVE. (Text & Fotos: HZA Duisburg) Mit rund 60 Zöllnerinnen und Zöllnern beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg am 13.03.2025 an der bundesweiten Mindestlohnprüfung. Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg wurden über den ganzen Tag Unternehmen (z. B. Restaurants, Autobetriebe und Einzelhandelsgeschäfte) geprüft. Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.

Nach den ersten Auswertungen ergaben sich unter anderem folgenden Verstöße: In sieben Fällen lagen Hinweise auf Mindestlohnunterschreitung vor und in fünf Fällen bestand der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 13 Ermittlungsverfahren ein.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in 22 Fällen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformationen: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk. Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Die bundesweiten Ergebnisse der Mindestlohnprüfung sind in der Mitteilung der Generalzolldirektion aufgeführt nachlesbar:

Zoll leitet mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte gestern im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Die mehr als 3.000 eingesetzten Beschäftigten des Zolls befragten insgesamt rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 700 umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 340 Strafverfahren, davon über 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel ein. Darüber hinaus wurden bereits rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Davon handelt es sich in über 90 Fällen um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, u.a. wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes und Aufzeichnungspflichtverletzungen. Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachts-fälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.

„Der Mindestlohn ist ein allgegenwärtiges Thema von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Umsetzung dieses Anspruches erfordert einen flächendeckenden und ganzheitlichen Ansatz. Die FKS als Prüf- und Ermittlungsbehörde trägt täglich dazu bei, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Dies setzt hohe Professionalität, Flexibilität und Risikoorientierung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung voraus. Speziell die Mindestlohnsonderprüfung ist ein wichtiger Baustein zur Gewinnung aktueller Erkenntnisse“, betont Constanze Voß, Leiterin der für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit zuständigen Fachdirektion. Der Fokus dieser Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und (Eis-)Cafés, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios oder Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Für Auskünfte zu regionalen Ergebnissen und ggf. besonderen Feststellungen stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.

Zusatzinformation: Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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