Montag, April 28, 2025
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Balkon-Solaranlagen: Jetzt Förderanträge einreichen

GOCH. (Text: Stadt Goch) | Ab sofort können wieder Fördergelder für den Erwerb sogenannter steckerfertiger Solaranlagen beantragt werden. Das Online-Antragsformular ist bei https://www.goch.de/bauen-wohnen/buergerfoerderungen/balkonkraftwerke zu finden. Wichtig: Die PV-Anlage darf erst nach Erhalt des Förderbescheides beschafft werden.

Die Anschaffung einer Anlage wird mit 50 Prozent des Kaufpreises gefördert, maximal sind 200 Euro Fördersumme möglich. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem: Die Montage erfolgt im Stadtgebiet von Goch auf einem überwiegend der Wohnnutzung dienenden Gebäude und es wurde nicht schon zuvor eine Balkon-Solaranlage von der Stadt Goch bezuschusst. Alle weiteren Informationen sowie die komplette Förderrichtlinie sind hier zu finden: https://www.goch.de/bauen-wohnen/buergerfoerderungen/balkonkraftwerke.

Förderkriterien
Antragsberechtigt sind private Eigentümer/-innen, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte und Mieter/-innen für das von ihnen bewohnte Haus oder die von ihnen bewohnte Wohnung innerhalb des Stadtgebietes von Goch. Für jede Wohneinheit ist nur eine Förderung möglich. Die Antragsstellerin/Der Antragssteller darf bislang noch keine Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen von der Stadt Goch erhalten haben.

Es muss sich um eine fabrikneue steckerfertige Photovoltaikanlage für den privaten Gebrauch handeln.
Gemäß § 3 Nr. 43 i.V.m. § 8 Abs. 5a EEG 2023 handelt es sich bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen um Geräte, die aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt, einem Wechselrichter mit einer Leistung von insgesamt bis zu 800 Watt, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis bestehen.

Der Antrag muss vor dem Kauf der steckerfertige Photovoltaikanlage gestellt werden. Der Kauf ist erst nach Bewilligung der Zuwendung förderfähig.
Dem Antrag ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten in Form eines Angebots beizufügen. Die Kosten für das notwendige Befestigungsmaterial sind ebenfalls förderfähig.

Fördersumme
Es kann eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal bis zu 200 € erfolgen.
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