Freitag, März 28, 2025

 

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Mieterstrom als Möglichkeit kommunale Kosten zu reduzieren, Erträge erhöhen & Wertsteigerung

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Lange Zeit war es für Vermieter nicht sonderlich attraktiv Mietwohnungen mit z.B. Photovoltaik-Anlagen zu bestücken, da der damit produzierte Strom nur hätte eingespeist werden können und nicht direkt an den Mieter im Haus zum Verbrauch verkauft werden konnte (sogenannter Mieterstrom (Wikipedia)). Der Ertrag hätte im Schnitt nur rund 1/4 von dem betragen, was durch den Verkauf an den Mieter hätte erlöst werden können. Dies hat sich mittlerweile deutlich geändert - dennoch sind nur wenige Mietwohnungen mit Photovoltaikanlagen bestückt.

Dabei, so sieht es aus, kann Mieterstrom viele Vorteile haben - insbesondere mit Sicht auf kommunale Finanzen, ohne zu Lasten eines kommunalen Beteiligten zu gehen. Gewerbeertrag und somit Gewerbesteuer von Vermietern kann erhöht werden und fließt direkt der jeweiligen Stadtkasse / Haushalt der Kommune zu. Ebenso könnten Kosten für das tägliche Leben (Mieterstrom wird i.d.R. etwas reduziert ggü. des Grundversorgertarifes verkauft) reduziert werden (und somit ggf. die Aufwendungen der Kommunen für Sozialleistungen).

Zusätzlich finde eine Wertsteigerung der Immobilie statt und auch die Energie-Autarkie nimmt zu!


   
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Die Anfrage vom 24. Februar 2025 wurden am 26. Februar 2025 wie folgt beantwortet:

Frage: Gibt es zu dem Förderprogramm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ abschließende Zahlen zum Abruf der Mittel – im Idealfall insbesondere zu Zuschüssen, die auf den Kreis Kleve entfallen?

Antwort: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Mittel für das landeseigene Förderprogramm „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Mit dem aus dem Sondervermögen finanzierten Förderprogramm „Mieterstrom“ wurden 92 Bewilligungen für Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum mit einer Gesamtsumme von rund 4,8 Millionen Euro unterstützt. Im Kreis Kleve wurde ein Fördervolumen von insgesamt 177.176,33 Euro bewilligt.

Frage: Gibt es Folge-Förderprogramme?

Antwort: Die Förderung „Mieterstrom 2023“ erfolgte auf der Grundlage des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes vom 21. Dezember 2022. Aufgrund des Gesetzescharakters kann dieses Programm nicht verlängert werden. Im laufenden Haushalt 2025 können PV-Maßnahmen im Wege der öffentlichen Wohnraumförderung finanziell begleitet werden. Darüber hinaus steht ein Förderprogramm aus dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Titel „progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik“ (Runderlass vom 15. Februar 2024) zur Verfügung. Für weitere Informationen zum letztgenannten Programm bitten wir Sie, sich an das genannte Ministerium zu wenden.  


   
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