Donnerstag, Mai 15, 2025
StartNeuigkeitenGesellschaftStellungnahme: Flächenverfügbarkeit im Rahmen der Landesgartenschau 2029

Stellungnahme: Flächenverfügbarkeit im Rahmen der Landesgartenschau 2029

KLEVE. (Text: Landesgartenschau Kleve 2029 gGmbH) | Der Zuschlag für die Landesgartenschau in Kleve kam vor einem Jahr, im April 2024.
Seitdem wurden die gGmbH und der Förderverein gegründet, die Bildmarke und das
Erscheinungsbild (corporate design) definiert, Umfragen und Veranstaltungen zur
Bürgerbeteiligung initiiert und die Auslobung der Planungswettbewerbe vorbereitet –
für die Innenstadt und die dauerhaften Parkanlagen. Im Mai startet die
Bewerbungsphase. Mitte September entscheidet eine Fachjury über die eingereichten
Entwürfe der Fachplaner.

„Vor allem das Thema ,Flächenverfügbarkeit‘ ist gegenwärtig viel diskutiert und
Aufhänger der Schlagzeilen.“ sagt Marijke Noy, seit Anfang April zuständig für den
Bereich Kommunikation und Marketing. „Hierbei ist die Unterscheidung zwischen den
wesentlichen Daueranlagen und ergänzenden, temporären Erweiterungsflächen zu
beachten.“ Inhalt des Planungswettbewerbs sind ausschließlich die Daueranlagen,
also die Flächen, die auch nach 2029 bestehen bleiben und nicht zurück gebaut
werden. Alle hierfür -schon in der Bewerbungsphase benannten- relevanten Areale
befinden sich in städtischem Eigentum. Auf dem vorhandenen Gelände können alle
Themen für eine erfolgreiche Landesgartenschau problemlos dargestellt werden.

Es ist richtig, dass in der Bewerbungsphase Felder ins Auge gefasst wurden, die heute
nicht mehr Bestandteil der Planungen sind. Sowohl in der Bewerbungsbroschüre als
auch bei der Begehung mit der Bewertungskommission wurde transparent dargestellt,
dass sich diese Flächen in Privateigentum befinden. Wie zwischenzeitlich bekannt ist,
konnte über die Verpachtung dieser Flächen trotz vielversprechender Vorgespräche mit dem privaten Eigentümer in den konkreten Verhandlungen keine Einigung erzielt
werden.

Die betroffenen Flächen wären aufgrund ihrer nur temporären Nutzbarkeit ohnehin
nicht Teil des Planungswettbewerbs gewesen. Sie waren für die Umsetzung von
Themengärten und zur großflächigen Präsentation der (experimentellen)
Landwirtschaft angedacht. Für die Umsetzung von Themengärten hat sich nach
Vorlage eines Bodengutachtens rund um das ehemalige Hallenbad die Chance
ergeben, die umliegenden Flächen im Rahmen der Landesgartenschau zu entwickeln.
Auch diese Flächen befinden sich in städtischem Eigentum. Vorteil: die dann dauerhaft
aufbereiteten Anlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern über den Zeitraum
der Landesgartenschau hinaus genutzt werden. In zentraler, naturnaher Lage -mit
direktem Zugang zum Wasser sowie schöner Szenerie mit Blick auf die
Schwanenburg- bringt das städtische Flurstück beste Voraussetzungen für den Aufbau
öffentlicher Gartenstrukturen mit. Überdies sollen auch bereits bestehende städtische
Parkanlagen einbezogen und aufgewertet werden.

Fazit: Die Daueranlagen der Landesgartenschau in Kleve erfüllen mit einer
Gesamtfläche von 23 Hektar alle Anforderungen an Landesgartenschauen in NRW.
Die Ausstellungsfläche wird durch zusätzliche, temporär genutzte Flächen noch
wesentlich größer ausfallen. Heinrich Sperling, Prokurist und wichtiger Berater der
gGmbH mit langjähriger Erfahrung im Bereich Landesgartenschauen sagt hierzu: „Der
Erfolg einer Landesgartenschau ist überdies nicht von der Größe der
Veranstaltungsfläche abhängig. Ausschlaggebend sind die inhaltliche Qualität und die
Präsentation der Ausstellungselemente. Die Landesgartenschau in Kleve hat alle
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Veranstaltung.“

Eine aktuelle Karte der verfügbaren Flächen wurde dem Rat der Stadt Kleve am 2.
April 2025 vorgestellt, vgl. Abbildung.

ÄHNLICHE BEITRÄGE

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- ANZEIGE -

neueste Beiträge

neue Kommentare