Polizeiberichte Dienstag, 18.01.2022

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Beispielbild (Kleve, Juli 2014) || FOTO: Sebastian Wessels

Verkehrsunfall durch internistischen Notfall – Sechs beschädigte Pkw
KLEVE. Am Dienstag (18. Januar 2022) gegen 08.40 ereignete sich auf der Hoffmannallee ein Verkehrsunfall aufgrund eines internistischen Notfalls eines 68-jährigen Mannes aus Gennep (NL). Der 68-Jährige befuhr mit seinem VW Golf die Hoffmannallee stadteinwärts und touchierte die auf dem Seitenstreifen geparkten Fahrzeuge. Anschließend fuhr er ungebremst weiter und kollidierte mit einem abgestellten Peugeot, der wiederum die davor geparkten Pkw zusammenschob. Der Unfallverursacher blieb durch die Zusammenstöße unverletzt, benötigte aber medizinische Hilfe und wurde mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus gebracht. Es entstand Sachschaden an sechs Fahrzeugen. 

PKW kollidiert mit Baum – 76-Jähriger schwer verletzt
KALKAR-WISSEL. Am Dienstagmorgen (18.01.2022) kam es gegen 06:50 Uhr auf der Straße „Am Bolk“ (L18) zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 76-jähriger Mann aus Kerpen befuhr mit seinem Toyota die L18 aus Fahrtrichtung Kalkar in Fahrtrichtung Wissel. Aus bislang ungeklärter Ursache kam der Toyota nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit einem Straßenbaum. Ersthelfer, die die Unfallstelle passierten, kümmerten sich um den Verunfallten und informierten den Notruf. Der 76-jährige erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen. Zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme konnte eine Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden. Der Mann wurde mit einem Rettungswagen in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Für die Dauer der Unfallaufnahme blieb die L18 komplett gesperrt. Die Angehörigen des Mannes werden durch den polizeilichen Opferschutz betreut.

Einbruch in Wohnhaus
KLEVE-MATERBORN. Am Montag (17.01.2022) verschafften sich zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr unbekannte Täter Zugang zu einem Zwei-Parteienhaus an der Schweizer Straße. Durch ein aufgehebeltes Fenster stiegen sie in die Wohnung einer Kleverin ein, die zu diesem Zeitpunkt kurzzeitig in einem Sessel im Wohnzimmer eingeschlafen war. Vermutlich, weil die Täter die schlafende Frau erblickten, flüchteten sie ohne Beute wieder aus dem Haus. Die Kleverin erwachte wenige Minuten später und entdeckte den Einbruch. Hinweise zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang nimmt die Kripo Kleve unter 02821 5040 entgegen.

Rost auf vier Rädern – Ford Ka aus dem Verkehr gezogen
KLEVE. Im Rahmen eines Kontrolleinsatzes fiel Beamten des Verkehrsdienstes Kleve am Freitag (14. Januar 2022) auf der Emmericher Straße ein älterer Ford Ka mit polnischem Kennzeichen auf, der einige Überraschungen bereithielt:

Freie Sicht auf die Straße durch den Fahrzeugboden

Bei näherer Betrachtung stellte sich der Pkw als vollkommen verkehrsunsicher dar. Die Bodengruppe war derart durchgerostet, dass man von innen teils freie Sicht bis auf den Straßenbelag hatte. Der Beifahrersitz drohte auf die Straße zu fallen, die Schweller waren beidseitig kaum noch zu erkennen. Die eingesetzten Polizeibeamten wunderten sich nahezu, dass der Ford überhaupt noch rollte. Sie stellten das Fahrzeug sicher, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Den Halter erwartet ein Bußgeld. 

Erste Hinweise nach Unfallflucht am Kreisverkehr – Erneuter Zeugenaufruf
GELDERN. Nach der Pressemeldung zu einer Verkehrsunfallflucht am Samstag (15. Januar 2021) gegen 01:30 Uhr im Bereich des Kreisverkehrs Clemensstraße / Königsberger Straße (siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/5122207) hat sich ein Zeuge mit neuen Hinweisen zum Ablauf der Unfallflucht gemeldet. Demnach haben zwei Pkw, offenbar ein Rennen fahrend, den Kreisverkehr Königsberger Straße zweimal komplett durchfahren und ihn dann mit hoher Geschwindigkeit auf die Königsberger Straße abbiegend verlassen. Unmittelbar danach habe der Fahrer des vorausfahrenden Pkw die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, sein Heck sei ausgebrochen und der Pkw sei mit einem Verkehrszeichen am rechten Straßenrand kollidiert. Beide Autos hätten kurz angehalten und seien danach von der Unfallstelle geflüchtet. Der Zeuge gibt an, bei den Autos habe es sich um BMW mit Tuning-Merkmalen gehandelt. Der vorausfahrende, verunfallte PKW sei silberfarben gewesen. Wem sind die beiden PKW aufgefallen? Weitere Zeugen melden sich bitte beim Verkehrskommissariat in Geldern unter 02831 1250.

Diebstahl aus Motorroller – Helmfach aufgebrochen
REES. Unbekannte Täter haben am Montag (17. Januar 2022) zwischen 07:20 und 11:45 Uhr das Helmfach eines Motorrollers aufgebrochen, der auf dem Parkplatz am Westring abgestellt war. Sie entwendeten persönliche Dokumente aus dem Fach. Außerdem montierten die Diebe den linken Außenspiegel von diesem und einem weiteren Roller ab und nahmen diese mit. Zeugenhinweise nimmt die Kripo Emmerich unter 02822 7830 entgegen.

Die Polizei informiert zum Thema E-Scooter
KREIS KLEVE. Am Freitagnachmittag (14. Januar 2022) testete eine 61-jährige Frau aus Rees ihren neuen E-Scooter und machte eine Probefahrt auf einem Wirtschaftsweg in Esserden. Bei einer Bremsung auf der feuchten Fahrbahn rutschte der E-Scooter weg, die Reeserin stürzte und verletzte sich.

Man sieht sie auch auf den Straßen im Kreis Kleve immer mehr, die elektrisch betriebenen Roller. Durch die Polizei werden aber in letzter Zeit vermehrt Verstöße festgestellt, auch an Verkehrsunfällen waren sie schon beteiligt. Aus diesem Grund möchten wir rechtliche Informationen zu E-Scootern geben.

E-Scooter

   - dürfen bauartbedingt bis zu 20 km/h fahren.
   - sind nur für jeweils einen Fahrenden bestimmt. Es darf keine weitere Person mitgenommen werden!
   - können auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden, falls nicht vorhanden, fährt man auf der Fahrbahn.
   - dürfen ohne Helm benutzt werden; das Tragen eines Helms wird jedoch von der Polizei empfohlen.
   - können ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
   - sind ab 14 Jahren freigegeben und dürfen bis 12 km/h bereits ab 12 Jahren gefahren werden.

Zu beachten ist bei E-Scootern folgendes:

   - Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung überprüfen.
   - Eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen.
   - Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht
   - Gehwege und Fußgängerzonen zu benutzen und entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist tabu.
   - Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
   - Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
   - Kein Handy während der Fahrt in der Hand halten oder bedienen, bitte!

Werden nicht zugelassene Tuningbauteile zur Erhöhung der möglichen Höchstgeschwindigkeit eingebaut, hat das erhebliche Folgen! Die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt und er fällt nicht mehr unter die rechtlichen Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Der E-Scooter wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug und damit fahrerlaubnispflichtig. Ist der Nutzer nicht im Besitz eines Führerscheins, macht er sich strafbar wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Beim Kauf eines E-Scooters darf nicht blind davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug den vorgeschriebenen Richtlinien zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Es werden vor allem im Internet und im Ausland, wo andere Vorschriften gelten, E-Scooter angeboten, die aufgrund ihrer Ausstattung im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen, beispielsweise wegen ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.

Bei einer Fahrt ohne Versicherungskennzeichen macht man sich strafbar, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Noch mehr Informationen gibt es hier:

www.polizei.nrw/e-scooter

Die Polizei rät: Informieren Sie sich, bevor sie losfahren! 

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